Nein — mit einem gewöhnlichen Reisepass können Deutsche, Österreicher und Schweizer bis 31. Dezember 2026 visumfrei bis zu 30 Tage nach China einreisen.
Das gilt für Geschäftsreisen, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuche, Austausch/offizielle Besuche und Transit — aber nicht für Dienstpässe, vorläufige Reisepässe oder Reiseausweise als Passersatz, und nicht für Aufenthalte über 30 Tage oder andere Zwecke wie Arbeit oder Studium.
Prüfen Sie vor Abflug Ihre Passgültigkeit, füllen Sie die digitale Einreisekarte aus, und melden Sie sich bei Privatunterkunft innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Polizeibehörde an.
Wegweiser „边检 / Immigration Inspection" · Flughafen Shanghai Pudong, Terminal 2Die Grenzkontrolle ist die erste offizielle Station für ankommende internationale Reisende
240-Stunden-Transit ohne Visum — zusätzlich zur 30-Tage-Regel
Neben der 30-tägigen Visumfreiheit gibt es eine separate Regelung für Reisende auf der Durchreise: Wer China nur auf dem Weg in ein Drittland durchquert, kann bis zu 240 Stunden (10 Tage) ohne Visum bleiben.
Die 240-Stunden-Regelung (10 Tage) gilt für Staatsangehörige von 55 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz — vorausgesetzt, Sie reisen über einen der zugelassenen Grenzübergänge ein.
Aktuell sind das 65 Grenzübergänge (Häfen/Flughäfen) in 24 Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten. Ältere Angaben mit „60 Übergängen" stammen von der Ausweitung Ende 2024 und sind inzwischen überholt — maßgeblich ist die aktuelle Übersicht der Nationalen Einwanderungsbehörde (NIA).
Voraussetzung ist ein gültiges internationales Reisedokument plus ein bereits gebuchtes Anschlussticket mit festem Datum in ein Drittland bzw. eine Drittregion, die sich vom Ausreiseland/-region unterscheidet. Es gibt keine Vorschrift, dass Sie dabei nicht in Ihr Heimatland zurückkehren dürften — entscheidend ist nur, dass Ziel und Herkunft des Fluges unterschiedliche Länder/Regionen sind.
Innerhalb der 240 Stunden dürfen Sie sich frei in der jeweiligen Provinz bzw. je nach Einreiseort auch provinzübergreifend bewegen — planen Sie aber realistisch: 240 Stunden sind kein 30-Tage-Ersatz, sondern ein Fenster für einen Zwischenstopp auf der Durchreise.
Was sich zuletzt geändert hatDie Gebührenermäßigung für Visumanträge deutscher Staatsangehöriger wurde offiziell bis 31. Dezember 2026 verlängert, und seit dem 20. November 2025 ist die digitale Einreisekarte für alle Einreisenden vorgesehen — die Papierkarte bleibt als Rückfalloption am Grenzübergang bestehen.
Visumfreie 30-Tage-Einreise: Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich
| Option | Gültig bis | Erlaubte Zwecke / Dauer | Ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 31.12.2026, 24:00 Uhr | Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch/offizielle Besuche, Transit | Dienstpässe, vorläufige Reisepässe, Reiseausweise als Passersatz |
| Österreich | 31.12.2026, 24:00 Uhr | Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Besuchsreisen, Transit | Dienstpässe, Notreisepässe |
| Schweiz | 31.12.2026, 24:00 Uhr | Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch/offizielle Besuche, Transit | Nur gewöhnliche Reisepässe — mit Dienstpass bleibt die Visumpflicht bestehen |
Deutschland
- Gültig bis
- 31.12.2026, 24:00 Uhr
- Erlaubte Zwecke / Dauer
- Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch/offizielle Besuche, Transit
- Ausgenommen
- Dienstpässe, vorläufige Reisepässe, Reiseausweise als Passersatz
Österreich
- Gültig bis
- 31.12.2026, 24:00 Uhr
- Erlaubte Zwecke / Dauer
- Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Besuchsreisen, Transit
- Ausgenommen
- Dienstpässe, Notreisepässe
Schweiz
- Gültig bis
- 31.12.2026, 24:00 Uhr
- Erlaubte Zwecke / Dauer
- Bis zu 30 Tage: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch/offizielle Besuche, Transit
- Ausgenommen
- Nur gewöhnliche Reisepässe — mit Dienstpass bleibt die Visumpflicht bestehen
Visum beantragen: Ablauf, Unterlagen, Gebühren
Wer nicht unter die 30-Tage- oder 240-Stunden-Regel fällt, muss vorab ein Visum beantragen. Der Ablauf ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz im Kern identisch.
Vor dem persönlichen Termin müssen Sie zunächst online auf visaforchina.cn ein Konto anlegen, das Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente hochladen. Erst danach reichen Sie die Unterlagen persönlich bei der zuständigen Visastelle ein.
Für den Visumantrag muss Ihr gewöhnlicher Reisepass ab Antragsdatum noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens 2 leere Sichtvermerksseiten haben. Das ist eine strengere Anforderung als bei der visumfreien Einreise, wo der Pass nur die geplante Aufenthaltsdauer abdecken muss.
Termine zur Einreichung laufen über die Visastellen in Berlin, Frankfurt, München, Wien, Bern oder Zürich (Adressen und Öffnungszeiten unten unter „Häufige Fragen"). Für Abgabe und Abholung gelten je nach Visastelle unterschiedliche Zeitfenster.
Für deutsche Antragsteller mit gewöhnlichem Reisepass beträgt die Konsulargebühr für Schengen-Staatsangehörige aktuell 45 € (die 2023 eingeführte Ermäßigung wurde offiziell bis 31. Dezember 2026 verlängert), zuzüglich Servicegebühr des Visa Centers. In Bern gilt als Richtwert: Standardbearbeitung 4 Arbeitstage, Express-Stufe 2: 3 Arbeitstage, Express-Stufe 1: 2 Arbeitstage (jeweils inklusive Einreichungstag). Prüfen Sie aktuelle Beträge und Fristen für Ihre Visastelle vor Antragstellung online.
Häufige Irrtümer zur Visumpflicht
„30 Tage visumfrei gelten für jeden Reisezweck"
Die Visumfreiheit gilt nur für die in der offiziellen Mitteilung genannten Zwecke: Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch/offizielle Besuche und Transit. Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeit sind ausdrücklich nicht abgedeckt.
Ausweg: Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihr Zweck zur Liste passt — sonst brauchen Sie vorab ein Visum bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung.
„Ich verlängere die visumfreie Zeit einfach vor Ort"
Ein visumfreier Aufenthalt lässt sich in China nicht in einen weiteren visumfreien Zeitraum verlängern.
Ausweg: Wer länger als 30 Tage bleiben will, muss entweder vorab ein passendes Visum im Ausland beantragen oder — bei bereits laufendem Aufenthalt — bei der örtlichen Polizeibehörde (Aus- und Einreiseverwaltung) ein Aufenthaltsdokument beantragen.
„Ich fülle noch die alte Gesundheitserklärung (Health Declaration Card) aus"
Diese Karte wurde bereits zum 1. November 2023 für alle Ein- und Ausreisenden abgeschafft — viele deutschsprachige Reiseratgeber führen sie fälschlich noch als Pflichtformular.
Ausweg: Nichts auszufüllen, außer Sie haben Symptome wie Fieber, Husten, Erbrechen, Durchfall oder Hautausschlag oder eine bestätigte Infektionskrankheit — dann müssen Sie das aktiv beim Zoll melden.
„Mit Dienstpass oder vorläufigem Pass bin ich genauso visumfrei"
Die Visumbefreiung gilt ausdrücklich nur für gewöhnliche Reisepässe — nicht für Dienstpässe, vorläufige Reisepässe oder Reiseausweise als Passersatz.
Ausweg: Prüfen Sie Ihren Passtyp vor der Buchung. Bei einem anderen Pass als dem gewöhnlichen Reisepass müssen Sie regulär ein Visum beantragen.
„Fingerabdrücke werden nur in manchen Ländern genommen"
Ausländische Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen bei der Einreise nach China grundsätzlich Fingerabdrücke abgeben — Ausnahmen gelten nur für Diplomatenpässe oder bei bestehenden Gegenseitigkeitsvereinbarungen.
Ausweg: Rechnen Sie an der Grenzkontrolle mit diesem zusätzlichen Schritt, das ist normaler Ablauf und kein Zeichen eines Problems.
Vor dem Abflug erledigen
Reisepass-Gültigkeit prüfen: für die visumfreie Einreise muss der Pass mindestens die geplante Aufenthaltsdauer abdecken; für einen Visumantrag mindestens 6 Monate ab Antragsdatum plus 2 leere Sichtvermerksseiten.
Passtyp prüfen: nur der gewöhnliche Reisepass ist visumfrei — Dienstpässe, vorläufige Pässe und Reiseausweise als Passersatz sind ausgenommen.
Bei Unterkunft außerhalb eines Hotels (Privatunterkunft, Airbnb, bei Freunden): Registrierung innerhalb von 24 Stunden nach Einzug bei der örtlichen Polizeibehörde einplanen — bei Hotels übernimmt das Hotel die Meldung automatisch.
Digitale Einreisekarte vorab ausfüllen: online über s.nia.gov.cn/ArrivalCardFillingPC, die App „移民局12367" oder das WeChat-/Alipay-Mini-Programm — wer das nicht vorab schafft, kann die Karte am Grenzübergang per QR-Code oder auf Papier ausfüllen.
Bei Aufenthalt über 30 Tagen oder einem nicht abgedeckten Reisezweck (z. B. Arbeit, Studium): rechtzeitig vor Abflug ein passendes Visum bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung beantragen.
Keine Gesundheitserklärung mehr nötig (seit 1.11.2023 abgeschafft) — nur bei Symptomen oder bestätigter Infektionskrankheit aktiv beim Zoll melden.
Auf die Abgabe von Fingerabdrücken bei der Einreisekontrolle einstellen (Pflicht für 14- bis 70-Jährige).
Reisepass auch bei Sightseeing-Ausflügen mitführen — Reisende berichten, dass an manchen Sehenswürdigkeiten beim Ticketkauf eine Ausweiskontrolle verlangt wird.
Häufig gestellte Fragen
Brauchen Deutsche für eine Reise nach China ein Visum?
In der Regel nicht: Mit einem gewöhnlichen Reisepass können deutsche Staatsangehörige bis 31. Dezember 2026 visumfrei bis zu 30 Tage nach China einreisen — für Geschäft, Tourismus, Verwandten-/Freundesbesuch, Austausch oder Transit. Dienstpässe, vorläufige Pässe und Reiseausweise als Passersatz sind davon ausgenommen.
Gilt die Visumfreiheit auch für Österreicher und Schweizer?
Ja. Für Österreich und die Schweiz gibt es jeweils eigene offizielle Mitteilungen mit derselben Frist (31. Dezember 2026) und derselben 30-Tage-Regel für gewöhnliche Reisepässe — mit eigenen Ausnahmen für Dienst- bzw. Notreisepässe.
Was ist der Unterschied zwischen der 30-Tage-Regel und dem 240-Stunden-Transit?
Die 30-Tage-Regel gilt für einen eigenständigen China-Aufenthalt (Tourismus, Geschäft usw.). Der 240-Stunden-Transit (10 Tage) ist eine separate, engere Regelung für Reisende, die China nur auf der Durchreise zu einem Drittland durchqueren und ein bereits gebuchtes Anschlussticket dorthin vorweisen können — an einem der zugelassenen Grenzübergänge.
Wie viele Grenzübergänge gelten aktuell für den 240-Stunden-Transit?
Aktuell 65 Übergänge in 24 Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten, laut der aktuellen Übersicht der Nationalen Einwanderungsbehörde (NIA). Ältere Angaben mit „60 Übergängen" beziehen sich auf den Stand von Ende 2024 und sind überholt.
Muss ich mich nach der Einreise polizeilich anmelden?
Ja, das schreibt das chinesische Aus- und Einreisegesetz (Art. 39) vor. Wohnen Sie in einem Hotel, meldet das Hotel Ihre Übernachtungsdaten automatisch bei der Polizei. Wohnen Sie außerhalb eines Hotels — etwa in einer Privatunterkunft, bei Freunden oder über Airbnb —, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Einzug selbst bei der örtlichen Polizeibehörde registrieren — alternativ kann Ihre Gastgeberin oder Ihr Gastgeber die Anmeldung übernehmen. Ein Verstoß kann mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von bis zu 2.000 Yuan geahndet werden (Art. 76). Reisende berichten immer wieder, dass diese Pflicht bei Privatunterkunft — etwa bei Freunden oder über Airbnb statt im Hotel — im Alltag unklar bleibt; planen Sie den Behördengang aktiv ein, statt sich auf das Hotel-Prinzip zu verlassen.
Ab wann werden die 30 visumfreien Tage genau gezählt?
Die Aufenthaltsfrist wird ab dem Tag nach der Einreise gezählt — Sie dürfen dann 30 aufeinanderfolgende Kalendertage in China bleiben. Diese Zählweise ist eine allgemeine chinesische Regel und gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für DE-, AT- und CH-Reisende gleichermaßen.
Was ist die digitale Einreisekarte (Digital Arrival Card)?
Seit dem 20. November 2025 können alle Einreisenden — auch visumfreie Reisende — ihre Einreisekarte vorab online ausfüllen: über die NIA-Plattform (s.nia.gov.cn/ArrivalCardFillingPC), die App „移民局12367" oder ein WeChat-/Alipay-Mini-Programm. Wer das nicht vorab schafft, kann die Karte am Grenzübergang weiterhin per QR-Code oder auf Papier ausfüllen — die Papierform wurde also nicht abgeschafft. Sieben Personengruppen (u. a. Inhaber einer chinesischen Daueraufenthaltskarte) sind von der Pflicht befreit.
Muss ich noch die alte Gesundheitserklärung (Health Declaration Card) ausfüllen?
Nein. Diese Karte wurde bereits zum 1. November 2023 für alle Ein- und Ausreisenden abgeschafft. Nur wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten, Erbrechen, Durchfall oder Hautausschlag haben oder eine bestätigte Infektionskrankheit vorliegt, müssen Sie das aktiv beim Zoll melden.
Werden bei der Einreise Fingerabdrücke genommen?
Ja, ausländische Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen bei der Einreise grundsätzlich Fingerabdrücke abgeben. Ausnahmen gelten nur für Diplomatenpassinhaber oder bei bestehenden Gegenseitigkeitsvereinbarungen.
Wie viel kostet ein Chinavisum für deutsche Antragsteller?
Für Schengen-Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass beträgt die Konsulargebühr aktuell 45 € (die Ermäßigung wurde offiziell bis 31. Dezember 2026 verlängert), zuzüglich der Servicegebühr des Visa Centers von netto 55 € (65,45 € inkl. Steuer) — macht in Summe rund 110,45 € für ein reguläres Verfahren. Express- bzw. Dringend-Bearbeitung kostet zusätzlich rund 44,80 € bzw. 66,70 €. Für Österreich veröffentlicht die Visastelle Wien ihre Preisliste nur als Bilddatei; verlassen Sie sich dort auf die aktuelle Preisliste auf der offiziellen Seite statt auf feste Beträge in diesem Artikel.
Wo finde ich die chinesischen Visastellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Berlin: Leipziger Platz 15, Raum 523, 10117 Berlin (Annahme/Abholung 9:00–12:00, Mo–Fr). Frankfurt am Main: Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt (9:00–12:00, Mo–Fr). München: Lutzstr. 2, 80687 München, Ecke Landsbergerstraße (Annahme/Abholung 9:00–12:00, Mo–Fr, Wochenende/Feiertage geschlossen). Wien: Schönbrunner Straße 108, Top 1.01, 1050 Wien (Annahme 9:00–14:30, Abholung 9:00–16:00, Mo–Fr). Bern: 1. Stock, Murifeld, Weltpoststrasse 5, 3015 Bern (Annahme 9:00–13:00, Abholung 9:00–14:00, Mo–Fr). Zürich: Raum 201, 2. Stock, Maneggstrasse 33, Greencity, 8041 Zürich (Annahme 9:00–13:00, Abholung 9:00–14:00, Mo–Fr). Alle Visastellen sind an deutschen/österreichischen/schweizerischen sowie chinesischen Feiertagen geschlossen — aktuelle Zeiten vor dem Besuch online prüfen.
Kann ich die visumfreie Zeit vor Ort verlängern, wenn ich länger bleiben möchte?
Nein, ein visumfreier Aufenthalt lässt sich nicht direkt in eine weitere visumfreie Periode verlängern. Wer absehbar länger als 30 Tage bleiben möchte, sollte vorab ein passendes Visum im Ausland beantragen. Wer sich bereits in China befindet und den Aufenthalt verlängern muss, kann bei der örtlichen Polizeibehörde (Aus- und Einreiseverwaltung) ein Aufenthaltsdokument beantragen.
So geht es mit Ihrer China-Reise weiter
Quellen
- 240-Stunden-Transit ohne Visum — aktuelle Länder-/Übergangsliste (65 Häfen, 24 Provinzen)
- Mitteilung zur Verlängerung der einseitigen visumfreien Politik für Deutschland (bis 31.12.2026)
- China: Reise- und Sicherheitshinweise
- Reiseinformation China
- Mitteilung zur Verlängerung der einseitigen visumfreien Politik für die Schweiz (bis 31.12.2026)
- Aus- und Einreiseverwaltungsgesetz der VR China — Art. 39 (Registrierungspflicht), Art. 76 (Bußgeld)
- Mitteilung zur Einführung der Online-Ausfüllung der Einreisekarte für Ausländer (seit 20.11.2025)
- Aktuelle Gebührenübersicht (Preisliste), Visastelle Berlin
- Mitteilung zur Verlängerung der Ermäßigung der Visagebühren (bis 31.12.2026)
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