Zuerst bei der Polizei (PSB) eine Verlustanzeige erstatten, danach die zuständige Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes kontaktieren.
Die Polizeibestätigung ist die Voraussetzung, die Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat für das Ersatzdokument verlangt — und weil die Ausreise aus China zusätzlich ein neues Visum erfordern kann, ist das in der Regel nicht an einem Tag erledigt.
Melden Sie den Verlust umgehend bei der örtlichen Polizeibehörde (PSB), kontaktieren Sie danach Ihre Botschaft bzw. Ihr Konsulat, und klären Sie vor jeder Flugbuchung bei der örtlichen PSB, ob Sie für die Ausreise ein neues Visum benötigen.
Warum beide Schritte zählen
Wer in China den Reisepass verliert, durchläuft in der Regel zwei getrennte Anlaufstellen: die Polizei für die Verlustanzeige, und die eigene Botschaft oder das eigene Konsulat für das Ersatzdokument.
Rechtliche Grundlage: Nach dem chinesischen Aus- und Einreisegesetz (Art. 35) ist der Antrag auf Ersatz eines beschädigten, verlorenen oder gestohlenen Visums bzw. Aufenthaltsdokuments bei der Aus- und Einreiseverwaltung der örtlichen Polizeibehörde (Public Security Bureau, PSB) zu stellen — da Ihr China-Visum im Reisepass eingetragen ist, betrifft das auch den Fall eines verlorenen Passes. Nach Art. 67 erklärt die ausstellende Behörde das verlorene Dokument offiziell für ungültig. Diese Zuständigkeit gilt unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Ihre eigene Botschaft oder Ihr Konsulat ist die zuständige Stelle für das Ersatzdokument selbst — Verfahren, Bezeichnung, Kosten und Kontaktwege unterscheiden sich für Deutschland, Österreich und die Schweiz (siehe Vergleichstabelle unten).
Ob Sie für die Ausreise aus China zusätzlich ein neues chinesisches Visum benötigen, hängt laut Auswärtigem Amt vom Einzelfall ab: in der Regel ja — bei ursprünglich visumfreier Einreise könnte das laut offizieller Formulierung entbehrlich sein. Klären Sie das rechtzeitig bei der örtlichen Polizeibehörde (PSB), statt sich auf eine feste Regel in die eine oder andere Richtung zu verlassen.
Ablauf und Notfallkontakt: Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich
| Option | Verfahren & Dokument | Kosten & Gültigkeit | Notfallkontakt |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nach der Polizeibestätigung stellt die Botschaft bzw. das Generalkonsulat je nach Fall einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis als Passersatz (RaP) aus. Der RaP gilt laut Auswärtigem Amt ausdrücklich nur zur Einreise in die Bundesrepublik, höchstens einen Monat lang. Die Verlustbescheinigung der Polizei gilt bis zum neuen Reisepass zugleich als Passersatz für Hotel-Check-in und Reisen innerhalb Chinas. | Die Bearbeitung dauert laut Botschaft in der Regel „mehrere Werktage“ — nicht am selben Tag zu erledigen. Konkrete Gebühr bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragen. | Botschaft Peking: +86 10 8532 9000 (Bürozeiten), außerhalb der Bürozeiten +86 (0)10 8532 9202 (nur für deutsche Staatsangehörige). Kontaktdaten der weiteren deutschen Auslandsvertretungen in China: china.diplo.de. |
| Österreich | Nach Vorlage der polizeilichen Anzeigebestätigung und einer Ausreisegenehmigung der Public Security Behörde (laut BMEIA erforderlich) stellt das Generalkonsulat Peking vor Ort einen cremefarbenen Notreisepass (amtlich; kurz: „Notpass“) aus. | Weltweit einheitlich € 112,00, Gültigkeit in der Regel 6 Monate, in Ausnahmefällen maximal 1 Jahr. Benötigt: Antragsformular, 1 Passfoto (35 × 45 mm, nicht älter als sechs Monate) sowie ein amtliches Lichtbild-Ausweisdokument — oder alternativ eine Person, die Ihre Identität mit eigenem Ausweis bezeugt. | Konsularabteilung Peking: +86 10 8531 1750, 24h-Nothilfe +86 139 1082 9044, peking-ka(at)bmeia.gv.at. Generalkonsulate: Shanghai +86 21 647 40 268, Chengdu +86 28 6324 4301, Hongkong +852 2522 8086. |
| Schweiz | Nach dem Polizeirapport stellt die zuständige Schweizer Vertretung einen provisorischen Pass aus (amtlicher EDA-Begriff). Zuständig ist je nach Aufenthaltsregion eine von vier Vertretungen: Generalkonsulat Shanghai (Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui), Generalkonsulat Guangzhou (Guangdong, Fujian, Hainan, Guangxi, Hunan, Jiangxi), Generalkonsulat Hongkong (Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau) sowie die Botschaft Peking für alle übrigen Provinzen — das Generalkonsulat Chengdu übernimmt keine konsularischen Passangelegenheiten (siehe Hinweis unten). | Details zu Gebühr und Gültigkeit über die zuständige Vertretung oder fedpol.admin.ch erfragen — die EDA-Seite verweist für Details ausdrücklich dorthin. | Helpline EDA (weltweit, 24/7): +41 800 24-7-365 oder +41 58 465 33 33. Botschaft Peking: +86 10 8532 8888, beijing.kanzlei@eda.admin.ch. Generalkonsulate: Shanghai +86 21 6270 0519, Guangzhou +86 20 3833 0450, Hongkong +852 3509 5000. |
Deutschland
- Verfahren & Dokument
- Nach der Polizeibestätigung stellt die Botschaft bzw. das Generalkonsulat je nach Fall einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis als Passersatz (RaP) aus. Der RaP gilt laut Auswärtigem Amt ausdrücklich nur zur Einreise in die Bundesrepublik, höchstens einen Monat lang. Die Verlustbescheinigung der Polizei gilt bis zum neuen Reisepass zugleich als Passersatz für Hotel-Check-in und Reisen innerhalb Chinas.
- Kosten & Gültigkeit
- Die Bearbeitung dauert laut Botschaft in der Regel „mehrere Werktage“ — nicht am selben Tag zu erledigen. Konkrete Gebühr bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragen.
- Notfallkontakt
- Botschaft Peking: +86 10 8532 9000 (Bürozeiten), außerhalb der Bürozeiten +86 (0)10 8532 9202 (nur für deutsche Staatsangehörige). Kontaktdaten der weiteren deutschen Auslandsvertretungen in China: china.diplo.de.
Österreich
- Verfahren & Dokument
- Nach Vorlage der polizeilichen Anzeigebestätigung und einer Ausreisegenehmigung der Public Security Behörde (laut BMEIA erforderlich) stellt das Generalkonsulat Peking vor Ort einen cremefarbenen Notreisepass (amtlich; kurz: „Notpass“) aus.
- Kosten & Gültigkeit
- Weltweit einheitlich € 112,00, Gültigkeit in der Regel 6 Monate, in Ausnahmefällen maximal 1 Jahr. Benötigt: Antragsformular, 1 Passfoto (35 × 45 mm, nicht älter als sechs Monate) sowie ein amtliches Lichtbild-Ausweisdokument — oder alternativ eine Person, die Ihre Identität mit eigenem Ausweis bezeugt.
- Notfallkontakt
- Konsularabteilung Peking: +86 10 8531 1750, 24h-Nothilfe +86 139 1082 9044, peking-ka(at)bmeia.gv.at. Generalkonsulate: Shanghai +86 21 647 40 268, Chengdu +86 28 6324 4301, Hongkong +852 2522 8086.
Schweiz
- Verfahren & Dokument
- Nach dem Polizeirapport stellt die zuständige Schweizer Vertretung einen provisorischen Pass aus (amtlicher EDA-Begriff). Zuständig ist je nach Aufenthaltsregion eine von vier Vertretungen: Generalkonsulat Shanghai (Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui), Generalkonsulat Guangzhou (Guangdong, Fujian, Hainan, Guangxi, Hunan, Jiangxi), Generalkonsulat Hongkong (Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau) sowie die Botschaft Peking für alle übrigen Provinzen — das Generalkonsulat Chengdu übernimmt keine konsularischen Passangelegenheiten (siehe Hinweis unten).
- Kosten & Gültigkeit
- Details zu Gebühr und Gültigkeit über die zuständige Vertretung oder fedpol.admin.ch erfragen — die EDA-Seite verweist für Details ausdrücklich dorthin.
- Notfallkontakt
- Helpline EDA (weltweit, 24/7): +41 800 24-7-365 oder +41 58 465 33 33. Botschaft Peking: +86 10 8532 8888, beijing.kanzlei@eda.admin.ch. Generalkonsulate: Shanghai +86 21 6270 0519, Guangzhou +86 20 3833 0450, Hongkong +852 3509 5000.
Der allgemeine Ablauf
Gehen Sie zur nächstgelegenen Polizeidienststelle (Aus- und Einreiseverwaltung, Public Security Bureau) und lassen Sie sich den Verlust schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist die Voraussetzung, die Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat für das Ersatzdokument verlangt.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Vertretung Ihres Landes — Verfahren, Bezeichnung des Ersatzdokuments und Kontaktdaten unterscheiden sich für Deutschland, Österreich und die Schweiz (siehe Tabelle unten).
Typischerweise benötigen Sie die polizeiliche Verlustbestätigung sowie Passfotos; die genauen Anforderungen (Formular, Fotoformat, Gebühr) unterscheiden sich je nach Vertretung — fragen Sie diese vorab direkt bei Ihrer Botschaft bzw. Ihrem Konsulat ab.
Fragen Sie bei der örtlichen Polizeibehörde (PSB), ob Sie mit dem Ersatzdokument ein neues chinesisches Visum für die Ausreise benötigen. Laut Auswärtigem Amt gilt das in der Regel, kann aber bei ursprünglich visumfreier Einreise entbehrlich sein — klären Sie das vor jeder Flugbuchung.
Häufige Irrtümer
„Ohne Passkopie geht es auch“
Ohne Kopie oder Foto der Passdatenseite dauern sowohl die Polizeianzeige als auch das Botschafts- bzw. Konsulatsverfahren in der Regel spürbar länger.
Ausweg: Bewahren Sie eine Kopie oder ein Foto der Passdatenseite getrennt vom Pass auf — per E-Mail, in der Cloud oder bei Reisebegleitung — schon vor der Abreise.
„Reiseausweis als Passersatz und vorläufiger Reisepass sind dasselbe“
Das sind zwei unterschiedliche deutsche Dokumente: Der Reiseausweis als Passersatz (RaP) gilt laut Auswärtigem Amt ausdrücklich nur zur Rückreise nach Deutschland, höchstens einen Monat lang. Der vorläufige Reisepass ist dagegen ein regulärer Interims-Pass mit eigenen Gültigkeitsregeln. Für Österreich heißt das Ersatzdokument offiziell Notreisepass (kurz: Notpass), für die Schweiz provisorischer Pass — auch das sind keine austauschbaren Synonyme, sondern eigenständige amtliche Begriffe je Land.
Ausweg: Fragen Sie bei Ihrer Botschaft bzw. Ihrem Konsulat gezielt nach, welches der beiden Dokumente in Ihrem Fall ausgestellt wird und was das für Ihre Weiterreise bedeutet.
„Als Schweizer/in kann ich in Chengdu, Kunming oder Chongqing einfach zum Generalkonsulat“
Das Schweizer Generalkonsulat Chengdu ist laut EDA für die Provinzen Sichuan, Yunnan und Guizhou sowie die regierungsunmittelbare Stadt Chongqing ausdrücklich nur für Wirtschaft, Erziehung, Kultur und Tourismus zuständig — nicht für konsularische Dienstleistungen wie einen Passersatz.
Ausweg: Wenden Sie sich in diesen vier Regionen stattdessen an die Botschaft Peking, die für alle chinesischen Provinzen außer den Zuständigkeitsgebieten der Generalkonsulate Shanghai, Guangzhou und Hongkong verantwortlich ist.
„Ohne Pass komme ich sowieso nicht mehr durch China“
Laut der offiziellen Seite der deutschen Auslandsvertretungen in China gilt die polizeiliche Verlustbescheinigung bis zum neuen Reisepass zugleich als Passersatz für den Hotel-Check-in und für Reisen innerhalb Chinas — und ob für die Ausreise wirklich ein neues Visum nötig ist, hängt vom Einzelfall ab (siehe oben). Weder „geht gar nichts mehr“ noch „ist kein Problem“ trifft automatisch zu.
Ausweg: Klären Sie den Einzelfall aktiv bei Botschaft/Konsulat und der örtlichen Polizeibehörde, statt von einem der beiden Extreme auszugehen.
Vor der Reise erledigen
Kopie oder Foto der Passdatenseite getrennt vom Pass aufbewahren — per E-Mail, in der Cloud oder bei Reisebegleitung.
Kontaktdaten der eigenen Botschaft bzw. des eigenen Konsulats auch ohne Handy griffbereit notieren.
Den allgemeinen Ablauf kennen: zuerst Polizei (PSB) für die Verlustanzeige, danach Botschaft oder Konsulat für das Ersatzdokument.
Bei Schweizer Staatsangehörigkeit vorab klären, welche Vertretung für die eigene Aufenthaltsregion zuständig ist — das Generalkonsulat Chengdu übernimmt keine konsularischen Passangelegenheiten.
Zeitpuffer vor dem Abflug einplanen, falls für die Ausreise ein neues Visum benötigt wird.
Häufig gestellte Fragen
Was ist als Erstes zu tun, wenn ich in China meinen Reisepass verliere?
Melden Sie den Verlust zuerst bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle (Aus- und Einreiseverwaltung, PSB) — die schriftliche Bestätigung benötigen Sie danach bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat.
Brauche ich für das Ersatzdokument unbedingt eine Polizeibestätigung?
Ja — die offiziellen Stellen für Deutschland, Österreich und die Schweiz bestätigen übereinstimmend, dass die polizeiliche Verlustanzeige bzw. -bestätigung Voraussetzung für das Ersatzdokument ist.
Kann ich mit dem Ersatzdokument sofort aus China ausreisen?
Laut Auswärtigem Amt gilt: In der Regel benötigen Sie für die Ausreise nach einem Passverlust zusätzlich ein chinesisches Visum. Bei ursprünglich visumfreier Einreise könnte das laut offizieller Formulierung entbehrlich sein — fragen Sie sicherheitshalber bei der örtlichen Polizeibehörde (PSB) nach, bevor Sie einen Rückflug buchen.
Was ist der Unterschied zwischen Reiseausweis als Passersatz und vorläufigem Reisepass?
Es sind zwei unterschiedliche deutsche Dokumente. Der Reiseausweis als Passersatz (RaP) wird laut Auswärtigem Amt ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik ausgestellt, höchstens für einen Monat. Der vorläufige Reisepass ist ein regulärer Interims-Pass mit eigener Gültigkeit. Welches Dokument in Ihrem Fall ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat.
Ich bin Schweizer/in und wohne in Chengdu, Kunming oder Chongqing — welche Vertretung ist zuständig?
Nicht das Generalkonsulat Chengdu — es ist laut EDA für Sichuan, Yunnan, Guizhou und Chongqing ausdrücklich nur für Wirtschaft, Erziehung, Kultur und Tourismus zuständig, nicht für konsularische Dienstleistungen. Für einen Passersatz ist in diesen Regionen die Botschaft Peking zuständig.
Was kostet der österreichische Notreisepass?
Laut BMEIA weltweit einheitlich € 112,00. Er ist in der Regel 6 Monate, in Ausnahmefällen maximal 1 Jahr gültig. Ohne österreichische Vertretung vor Ort kann alternativ bei jeder EU-Mitgliedstaats-Botschaft ein EU-Rückkehrausweis (Emergency Travel Document, ETD) beantragt werden.
Kann ich mit dem Ersatzdokument später wieder visumfrei nach China einreisen?
Nicht automatisch. Laut BMEIA gilt die Visumbefreiung für China ausdrücklich nur für den gewöhnlichen Reisepass — Dienstpässe und Notreisepässe sind ausgenommen. Für eine spätere China-Reise mit einem Ersatzdokument sollten Sie vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung klären, ob Sie ein reguläres Visum benötigen.
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